Bildungsurlaub
Anspruch auf einen Bildungsurlaub in Hessen haben alle Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz in diesem Bundesland haben; ebenso Auszubildende, Personen, die als Arbeitnehmer*innenähnliche Personen anzusehen sind (wie beispielsweise freie Mitarbeiter*innen, Heimarbeiter*innen sowie ihnen Gleichgestellte) als auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Dieser Anspruch besteht jedoch ausschließlich für Beschäftigte der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Daher haben Beamte*innen, Richter*innen und Soldaten*innen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für diese bestehen Sondervorschriften, zum Beispiel die Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamte im Lande Hessen.
Um den Bildungsurlaub Hessen zu beantragen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Wie sieht dieser Anspruch auf Bildungsurlaub Hessen aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?
Das hängt ganz von der individuellen Arbeitszeit ab. Vollzeitbeschäftigte, die fünf Tage die Woche arbeiten, haben einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger Tage arbeiten, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Auch Auszubildende können bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr genehmigt bekommen.